Neuigkeiten im Überblick
Coronavirus und Gewaltschutz
Die Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind wichtig. Dennoch führen ständige Nähe in der Wohnung, Homeoffice, Kinderbetreuung zu Hause und Existenzängste zu hohen Belastungen in Familien. Fehlende soziale Kontrolle und der Mangel an Möglichkeiten, sich Gewaltsituationen zu entziehen, verschärfen die Situation für viele gewaltbetroffene Frauen, Männer und Kinder. Personen, die zu Hause physische, psychische oder sexualisierte Gewalt erleben, sind den Tätern weitestgehend ausgeliefert.
Wir haben uns der neuen Situation angepasst und sichern weiterhin Beratung und anwaltschaftliche Vertretung für gewaltbetroffene Frauen, Männer und Kinder zu.
Coronavirus und Soforthilfen
Die Antragstellung „auf Gewährung von Zuschüssen für von der Corona-Krise 03/2020 besonders geschädigte, gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe einschließlich Kulturschaffende“ birgt auch die Gefahr des zumindest leichtfertigen Begehens von Straftaten in sich. Bei wahrheitswidrigen Angaben im Rahmen der Antragsstellung drohen Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) und Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB).
Die aktuellen Corona-Soforthilfen erfolgen schnell und unbürokratisch, aber im Rahmen der verschiedenen Anträge auf die Soforthilfen werden schon jetzt die Voraussetzungen abgefragt und müssen von den Antragstellern versichert werden.
Deshalb: Beantragen Sie die Soforthilfe nur, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Hilfe ist allein für Bedürftige gedacht, die ohne sie wirtschaftlich nicht überleben können.
Sind Sie Betroffener eines Bußgeld- oder Strafverfahrens bieten wir unsere Beratung und Vertretung an.
Wir sind weiterhin telefonisch und online erreichbar und bieten Unterstützung.
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Wir vertreten Sie engagiert und erfahren im Familien-, Erb-, Migrations- und Strafrecht.